Therapievoraussetzungen
Sie benötigen eine ärztliche Zuweisung (vom Hausarzt, Facharzt, Spitalsarzt) zur Physiotherapie/Einzelheilgymnastik auf der Folgendes vermerkt sein sollte:
- Eine möglichst exakte ausführliche Diagnose
- die Anzahl
- die Dauer
- und die Art der Behandlung.
Die ärztliche Zuweisung muss gegebenenfalls chefärztlich bewilligt sein – per Fax, Post, email oder persönlich. (siehe Chefärztliche Bewilligung). Dieser Vorgang ist je nach Krankenkasse variabel: Einige Krankenkassen stellen Ihnen eine bestimmte Anzahl von Therapien pro Quartal ohne chefärztliche Bewilligung zur Verfügung.
Für Gesundheitsvorbeugende Maßnahmen im Rahmen der Prophylaxe benötigen Sie keine ärztliche Zuweisung.