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Therapievoraussetzungen

 

Sie benötigen eine ärztliche Zuweisung (vom Hausarzt, Facharzt, Spitalsarzt) zur Physiotherapie/Einzelheilgymnastik auf der Folgendes vermerkt sein sollte:

  • Eine möglichst exakte ausführliche Diagnose
  • die Anzahl
  • die Dauer
  • und die Art der Behandlung.

Die ärztliche Zuweisung muss gegebenenfalls chefärztlich bewilligt sein – per Fax, Post, email oder persönlich. (siehe Chefärztliche Bewilligung). Dieser Vorgang ist je nach Krankenkasse variabel: Einige Krankenkassen stellen Ihnen eine bestimmte Anzahl von Therapien pro Quartal ohne chefärztliche Bewilligung zur Verfügung.

 Für Gesundheitsvorbeugende Maßnahmen im Rahmen der Prophylaxe benötigen Sie keine ärztliche Zuweisung.